ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SOFTWARE AS A SERVICE
1. Geltungsbereich, Vorrang Individualvereinbarungen, entgegenstehende AGB, Formerfordernisse
1.1 Diese Nutzungsbedingungen (im Folgenden auch genannt „AGB“) gelten für die Nutzung von Softwareanwendungen der Boom GmbH, Krumbadstraße 7, 81671 München, Deutschland, www.boom-management.de (im Folgenden: „Provider“ auf der Grundlage von Software as a Service (SaaS) ) durch den Kunden (Kunde und Provider im Folgenden gemeinsam „Parteien“ und einzeln „Partei“), sowohl für gegenwärtige als auch für künftige Einzelaufträge, soweit nicht durch schriftliche oder in Textform erstellte Vereinbarungen zwischen den Parteien ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Individuelle Vereinbarungen zwischen Provider und dem Kunden, insbesondere im konkreten Angebot/ Auftrag, haben, soweit sie von den vorliegenden AGB abweichen, Vorrang vor diesen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag oder eine Niederlegung in Textform maßgebend.
1.2 Sofern Dritte, insbesondere Vertriebspartner des Providers, von den im Auftrag und/oder den vorliegenden AGB festgelegten Vereinbarungen abweichende Angaben machen, sind diese nicht vom Umfang der Vertretungsmacht gedeckt. Sie werden daher nicht Vertragsbestandteil zwischen den Parteien. Einwendungen gegenüber Dritten sind gegenüber dem Provider ausgeschlossen.
1.3 Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Provider ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Provider auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
1.4 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden dem Provider gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Definitionen
2.1. „Benutzerkonto“ meint die Zugangsberechtigung zu dem jeweils ggf. zugangsbeschränkten Service des Providers.
2.2. „Kundendaten“ bezeichnet sämtliche Inhalte des Kunden, die dieser im Zusammenhang mit der Nutzung des Service, des Speicherplatzes und des Benutzerkontos an den Provider übermittelt. Zu den Kundendaten gehören auch die Zugangsdaten.
2.3. „Leistungsbeschreibung“ meint die Beschreibung des technischen Funktionsumfangs des jeweiligen Service, die dem Kunden vom Provider im jeweiligen Einzelauftrag bereitgestellt wird.
2.4. „Service“ bezeichnet die jeweiligen Softwareanwendungen die durch den Provider zur Verfügung gestellt und vom Kunden gebucht werden können
2.5. “Service Level Agreement” (SLA) definiert die Qualitätsmerkmale eines Service in Bezug auf Verfügbarkeit und Wartung, welche durch den Provider zur Verfügung gestellt werden. Das SLA ist wesentlicher Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
2.6. „Vertragsverhältnis“ bezeichnet den jeweiligen Einzelauftrag, das SLA, die vorliegenden Nutzungsbedingungen und den AVV.
3. Gegenstand der Nutzungsbedingungen
3.1. Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist die Zurverfügungstellung des in der Leistungsbeschreibung näher beschriebenen Service im Wege eines SaaS Modells zur Nutzung durch den Kunden, der hierfür notwendige Speicherplatz und die Einräumung bzw. Vermittlung von Nutzungsrechten an dem Service durch den Provider gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.
3.2. Die Realisierung einer Schnittstellenintegration zu der beim Kunden vorhandenen Systemlandschaft ist nicht Gegenstand der Nutzungsbedingungen, sondern bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
3.3. Der Provider ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte (einschließlich verbundene Konzernunternehmen des Providers) als Unterauftragnehmer zu erbringen.
4. Bereitstellung von Service und Speicherplatz
4.1. Der Provider hält ab dem vereinbarten Zeitpunkt auf von ihm oder seinen Unterauftragnehmern zur Verfügung gestellter ServerInfrastruktur (im Folgenden „Server“ genannt) den Service zur Nutzung nach Maßgabe der Regelungen dieser Nutzungsbedingungen bereit.
4.2. Der Zugriff des Kunden auf den Service erfolgt über das Internet browserbasiert oder über eine vom Provider eingerichtete Anwendungsschnittstelle.
4.3. Für den Zugriff und die Nutzung des Service wird der Provider dem Kunden die notwendigen Zugangsdaten übermitteln, die für den Zugriff auf den Service erforderlich sind.
4.4 Der Provider hält ab dem vereinbarten Zeitpunkt der betriebsfähigen Bereitstellung des Service für die vom Kunden in den Service übertragenen Kundendaten für die Vertragslaufzeit des Einzelauftrags Speicherplatz im vereinbarten Umfang bereit, soweit dies für die bestimmungsgemäße Nutzung des Service erforderlich ist.
4.5. Die Kundendaten werden seitens des Providers während der Vertragslaufzeit des Einzelauftrags gespeichert und regelmäßig gesichert. Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen des Kunden ist allein der Kunde verantwortlich.
5. Technische Verfügbarkeit des Service
5.1. Der Provider schuldet die in dem betreffenden Einzelauftrag und/oder dem SLA vereinbarte Verfügbarkeit des Service an den Internetknotenpunkten des Rechenzentrums.
5.2. Der Provider schuldet die Verfügbarkeit der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionalitäten des Service nur bei Erfüllung der ebenfalls dort geregelten Systemvoraussetzungen durch den Kunden. Der Kunde ist für die Erfüllung der Systemvoraussetzungen allein verantwortlich. Für Änderungen an den Systemvoraussetzungen oder dem technischen System des Providers gilt die Regelung der Ziffer 15 entsprechend.
5.3. Der Provider ist nur für die ordnungsgemäße Funktion seiner Systeme bis zu den Internetknotenpunkten seines Rechenzentrums verantwortlich.
6. Support
6.1. Der Provider stellt für den Kunden ein Support Center als First Point of Contact (FPoC) für Störungen, die im Rahmen des bereitgestellten Service aufkommen, bereit. Die Support-Verfügbarkeiten, Fehlerklassen sowie Reaktionszeiten sind im SLA geregelt.
6.2. Der Störungsmelder wird in regelmäßigen Abständen über den Bearbeitungsstand und die Lösung informiert bis diese implementiert und eine Beseitigung der Störung erfolgt ist. Folgt allerdings aus der Qualifizierung des Fehler-Tickets durch den Provider, dass die Störung in einem Verstoß des Kunden gegen Ziffer 13 oder aus sonstigen nicht vom Provider zu vertretenden Gründen begründet ist, dann wird das Fehler-Ticket an den Kunden zurückgeleitet. In diesem Fall hat der Kunde eigenverantwortlich das Problem zu lösen bzw. kann der Kunde bei dem Provider entsprechenden kostenpflichtigen Support anfragen. Der Provider bietet, soweit machbar, Support zu den dann zu vereinbarenden Stundensätzen an.
6.3. Die Bereitstellung und das Einspielen von Updates des Service und deren Durchführung erfolgt durch den Provider nach Bedarf gemäß den Regelungen im SLA.
7. Sonstige Leistungen des Providers
7.1. Der Provider stellt dem Kunden während der Vertragslaufzeit des Einzelauftrags eine Dokumentation für den Service in der jeweils aktuellen Fassung in elektronischer Form zur Verfügung.
7.2. Weitere Leistungen des Providers, insbesondere Support- und Integrationsdienstleistungen (für Kundensysteme und/ oder für Anlagen/technische Einheiten), sowie Beratungsleistungen, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Erbringung solcher Leistungen.
7.3. Es können unternehmensspezifische Funktionen durch den Kunden definiert und optional beauftragt werden. Für den Umfang der Nutzungsrechte gilt ebenfalls Ziffer 8.
8. Nutzungsrechte und Nutzungsumfang
8.1. Der Provider räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit des Einzelauftrags das einfache, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht zur Nutzung des Service im Rahmen der Funktionalitäten und der vorgesehenen Nutzung des Service gemäß Leistungsbeschreibung und Dokumentation ein. Der Kunde ist in diesem Rahmen berechtigt, die zur Verfügung gestellte Online Dokumentation unter Aufrechterhaltung vorhandener Schutzrechtsvermerke zu ,speichern, auszudrucken und für Zwecke des jeweiligen Einzelauftrags in angemessener Anzahl zu vervielfältigen. Ein Zugriff auf den Service durch Geschäftspartner des Kunden ist nicht gestattet, es sei denn, die Parteien haben dies unter Offenlegung der konkreten Personen der Geschäftspartner vorab einzelvertraglich vereinbart und der Kunde sichert zu, dass der Zugriff ausschließlich im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung des Service für die Geschäftszwecke des Kunden unter Einhaltung aller vereinbarten Nutzungsbedingungen erfolgt (z.B. im Rahmen eines Produktangebots des Kunden an oder in Zusammenarbeit mit seinen Geschäftspartnern, das einen Zugriff auf einzelne Funktionalitäten des Service erfordert).
8.2. Die in dem Service des Providers zum Einsatz kommenden Open Source Software Komponenten werden in der Leistungsbeschreibung oder dem Service selbst dargestellt, wenn eine notwendige Verpflichtung durch Bedingungen der Open Source Software besteht.
8.3. Der Provider stellt den Service im SaaS Modell (Software as a Service) per Fernzugriff zur Verfügung. Dieser wird dem Kunden weder zur eigenen dauerhaften Speicherung überlassen noch ist der Kunde zur eigenen Zugänglichmachung oder zum Rechenzentrumsbetrieb berechtigt.
8.4. Sofern der Provider während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades, Modifikationen oder Erweiterungen des Service bereitstellt oder sonstige Änderungen im Hinblick auf den Service vornimmt, gelten die Regelungen der Ziffer 8 auch für diese, auch wenn die Modifikationen oder Erweiterungen vom Kunden beauftragt und separat vergütet wurden.
8.5. Rechte, die nach diesen Nutzungsbedingungen dem Kunden nicht ausdrücklich eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt,
a.) das Benutzerkonto und/oder den Service über den in diesen Nutzungsbedingungen vereinbarten Nutzungsumfang hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen;
b.) das Benutzerkonto und/oder den Service Dritten zugänglich zu machen; es sei denn, diese nutzen den Service ausschließlich im Auftrag und für den Kunden, oder
c.) das Benutzerkonto und/oder den Service zu bearbeiten, vervielfältigen oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen.
8.6. Der Service darf nicht für rechtswidrige Zwecke, sei es unter Verletzung des anwendbaren Rechts, behördlicher Auflagen oder Rechte Dritter, verwendet werden.
8.7. Der Kunde ist verpflichtet, die Einhaltung der Regelungen dieser Nutzungsbedingungen sicherzustellen.
8.8. Verletzt der Kunde die Regelungen der Ziffer 8, kann der Provider nach vorheriger Benachrichtigung des Kunden in Textform den Zugriff des Kunden auf den Service sperren, wenn die Verletzung hierdurch abgestellt werden kann. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Grund für die Sperre nicht mehr besteht. Verletzt der Kunde trotz entsprechender Benachrichtigung des Providers weiterhin oder wiederholt die Regelungen der Ziffer 8, kann der Provider den Einzelauftrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen, es sei denn, der Kunde hat diese Verletzungen nicht zu vertreten. Das Recht des Providers zur Geltendmachung von Schadensersatz bleibt unberührt.
9. Geistiges Eigentum
Vorbehaltlich der Kundendaten stehen sämtliche Inhalte der Software selbst sowie allgemein des Service, wie Text, Grafiken, Logos, Schaltflächensymbole, Bilder und Audioclips im Eigentum des Providers oder dessen Lizenzgeber und sind urheberrechtlich oder durch andere Rechte des geistigen Eigentums geschützt.
10. Kundendaten
10.1. Der Kunde gewährleistet, dass
a.) er und/oder seine Lizenzgeber alle Rechte an den Kundendaten besitzt, die für die Einräumung von Rechten nach diesen Nutzungsbedingungen erforderlich sind;
b.) die Kundendaten nicht gegen diese Nutzungsbedingungen, anwendbares Recht, behördliche Auflagen oder das geistige Eigentum oder sonstige Rechte eines Dritten verstoßen.
10.2. Der Kunde räumt dem Provider hiermit das Recht ein, die zum Zwecke der Nutzung des Service auf dem Speicherplatz abgelegten Kundendaten zum Zwecke der Durchführung des Vertragsverhältnisses zu nutzen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen (z.B. für Datensicherungen), zu modifizieren sowie zum Zwecke des Zugriffs darauf bereitzustellen.
10.3. Unbeschadet der Verpflichtung des Providers zur Datensicherung gemäß Ziffer 4.5 ist der Kunde verpflichtet, seine Kundendaten regelmäßig zu sichern. Jede Datensicherung durch den Kunden ist so vorzunehmen, dass die Wiederherstellung der Kundendaten jederzeit möglich ist.
10.4. Der Provider ist zur sofortigen Sperre der Nutzung des Service und des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Kundendaten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Provider davon in Kenntnis setzen. Der Provider wird den Kunden über die Sperre und den Grund hierfür benachrichtigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
11. Mängelansprüche
11.1. Mängel an dem Service einschließlich der Dokumentation (z.B. des Benutzerhandbuchs/Online Handbuchs) werden vom Provider nach entsprechender Mitteilung des Mangels durch den Kunden innerhalb der im SLA festgelegten Reaktionszeiten bearbeitet. Gleiches gilt für sonstige Störungen der Möglichkeit zur Nutzung des Service, die durch den Provider zu vertreten sind. Etwaige Ansprüche auf Schadensersatz wegen mangelbehafteter Leistung richten sich nach Ziffer 17 dieser Nutzungsbedingungen.
11.2. Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB ist ausgeschlossen, sofern nicht die Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs als fehlgeschlagen anzusehen ist. Eine Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs gilt frühestens nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen.
11.3. Soweit der Service unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird, übernimmt der Provider keine Gewährleistung und/oder keine Wartung, außer im Falle von Arglist.
12. Vergütung, Preisänderung
12.1. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus den im Einzelauftrag vereinbarten Preisen. Die Vergütung berechnet sich pro Vertragsjahr und ist jeweils im Voraus zu Beginn der Nutzungsperiode fällig.
12.2. Der Provider ist berechtigt, die Vergütung gemäß Einzelauftrag erstmals nach Ablauf von zwölf Monaten nach Vertragsschluss mit einer schriftlichen Ankündigung von drei Monaten zum Monatsende zu erhöhen. Weitere Erhöhungen der jeweils angepassten Vergütungspositionen können frühestens zum Ablauf von 12 Monaten nach der letzten Preisanpassung verlangt werden. Der Kunde hat bei einer Anpassung der Vergütung das Recht, den Einzelauftrag innerhalb einer Frist von sechs Wochen zum Wirksamwerden der Preisanpassung zu kündigen, sofern die Erhöhung 5% der zuletzt gültigen Preise überschreitet.
12.3. Sonstige, nicht von der im Einzelauftrag vereinbarten Vergütung umfasste Leistungen können durch den Kunden beim Provider angefragt werden. Der Provider wird zunächst prüfen, ob er bereit ist, diese Leistungen zu erbringen und ggf. dem Kunden ein entsprechendes separates Angebot unterbreiten.
12.4. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich Umsatzsteuer oder entsprechender indirekter Steuer in der jeweils anfallenden gesetzlichen Höhe. Der Kunde wird zusätzlich zu den fälligen Zahlungen gemäß des Einzelauftrags die jeweils anfallende gesetzliche Umsatzsteuer oder entsprechende indirekte Steuer zahlen. Die Vergütung wird mit Datum der jeweiligen Rechnung fällig und ist innerhalb von 14 Kalendertagen auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen.
12.5. Jede Partei ist verantwortlich, wie unter anwendbarem Gesetz erforderlich, alle Steuern und sonstigen staatlichen Abgaben (sowie Strafen, Zinsen und sonstige Zuschläge dazu) zu identifizieren und zu zahlen, welche dieser Partei bezüglich der Transaktionen und Zahlungen aufgrund des jeweiligen Einzelauftrags auferlegt werden.
12.6. Alle Zahlungen des Kunden an den Provider aufgrund des Einzelauftrags werden ohne Abzüge oder Einbehalte erfolgen. Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist unzulässig. Der Kunde kann bei Mängeln die laufenden Vergütungszahlungen, soweit nicht anders vereinbart, insbesondere im Rahmen von Service Credits, nicht mindern. Ein eventuell bestehendes Recht zur Rückforderung unter Vorbehalt gezahlter Vergütung bleibt unberührt. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts, das nicht auf einem Recht aus dem Vertragsverhältnis beruht, ist unzulässig.
13. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
13.1. Der Kunde wird alle zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses auf Kundenseite erforderlichen Mitwirkungshandlungen vornehmen. Er ist insbesondere verpflichtet:
a.) Sämtliche vom Provider zugeteilten Kennwörter unverzüglich in nur ihm bekannte Kennwörter zu ändern, die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen geheim zu halten, vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weiterzugeben. Diese Daten sind durch geeignete, wirksame Maßnahmen zu schützen. Der Kunde wird den Provider unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten;
b.) die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Systemvoraussetzungen zu schaffen;
c.) die Beschränkungen/Verpflichtungen im Hinblick auf die Nutzungsrechte nach Ziffer 8 einzuhalten sowie Verstöße gegen diese Verpflichtungen effektiv und mit dem Ziel der Verhinderung weiterer Verstöße zu verfolgen;
d.) eine erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einzuholen, soweit bei Nutzung des Service personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden und kein gesetzlicher oder sonstiger Erlaubnistatbestand eingreift;
e.) vor der Versendung von Daten und Informationen an den Provider diese auf Viren oder sonstige Schadsoftware zu prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen; und
f.) Mängel an Vertragsleistungen dem Provider unmittelbar (spätestens am Folgearbeitstag) nach Kenntnisnahme per E-Mail anzuzeigen.
13.2. Der Kunde ist nicht berechtigt: sich Zugriff auf nicht öffentliche Bereiche des Service oder die zugrundeliegenden technischen Systeme zu verschaffen.
13.3. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen.
14. Datensicherheit, Datenschutz
14.1. Die Parteien werden die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
14.2. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes den Provider von Ansprüchen Dritter frei. Soweit es sich bei den vom Provider zu verarbeitenden Daten um personenbezogene Daten handelt, liegt eine Auftragsdatenverarbeitung vor. Der Provider wird die gesetzlichen Erfordernisse der Auftragsdatenverarbeitung und Weisungen des Kunden (z.B. zur Einhaltung von Löschungs- und Sperrungspflichten) beachten. Der Kunde ist verpflichtet, die Einzelheiten des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) zu beachten. Der Abschluss eines AVV ist Voraussetzung für die Nutzung des Service. Er muss zwischen den Parteien für die gesamte Dauer der Nutzung abgeschlossen werden.
14.3. Die Verpflichtungen nach den Ziffern
14.1 und 14.2 bestehen, so lange Kundendaten im Einflussbereich des Providers liegen, auch über das Vertragsende hinaus.
15. Änderungen des Service und dieser Nutzungsbedingungen
15.1. Der Provider behält sich das Recht vor, unentgeltlich bereitgestellten Service zu ändern, neuen Service unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen und die Bereitstellung von unentgeltlichem Service einzustellen. Der Provider wird hierbei auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen.
15.2. Der Provider behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen, das SLA sowie den kostenpflichtigen Service, jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse an geänderte rechtliche oder technische Bedingungen, API-Kompatibilität oder im Hinblick auf Weiterentwicklungen des Services oder des technischen Fortschritts anzupassen, wobei die Grundfunktionalitäten des Service erhalten bleiben.
15.3. Über derartige Änderungen wird der Kunde mindestens 30 Kalendertage vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen per E-Mail in Kenntnis gesetzt, sofern mit der Anpassung eine Beschränkung in der Verwendbarkeit bisher erzeugter Daten oder sonstige nicht nur unerhebliche Nachteile (z.B. Anpassungsaufwand) einhergehen. Sofern der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung widerspricht und die Inanspruchnahme des Service auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist fortsetzt, so gelten die Änderungen ab Fristablauf als wirksam vereinbart. Im Falle eines Widerspruchs wird das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Der Provider ist berechtigt, im Falle eines Widerspruchs das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat zu kündigen. In der Änderungsmitteilung wird der Kunde auf sein Widerspruchsrecht und auf die Folgen hingewiesen.
16. Geheimhaltung
16.1. Die Parteien werden über alle vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber – gleich zu welchem Zweck – verwenden. Zu den als vertraulich zu behandelnden Informationen zählen die von der informationsgebenden Partei ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung ergibt.
16.2. Die Verpflichtungen nach Ziffer 16.1 entfallen für solche Informationen oder Teile davon, für die die empfangende Partei nachweist, dass sie
a.) ihr vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren oder nach dem Empfangsdatum von einem Dritten rechtmäßig und ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit bekannt werden;
b.) der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren; oder
c.) der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass die informationsempfangende Partei hierfür verantwortlich ist.
16.3. Öffentliche Erklärungen der Parteien über eine Zusammenarbeit werden nur in vorherigem gegenseitigem Einvernehmen abgegeben. Der Kunde ist nicht berechtigt, als Vertreter oder Handelspartner des Providers aufzutreten. Der Kunde ist ohne vorherige Zustimmung des Providers nicht berechtigt, Informationen über eine beabsichtigte oder bestehende vertragliche Zusammenarbeit zu Referenz- oder Marketingzwecken zu verwenden.
16.4. Die Verpflichtungen nach Ziffer 16.1 bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, und zwar so lange, wie ein Ausnahmetatbestand nach Ziffer 16.2 nicht nachgewiesen ist.
17. Haftung
17.1. Der Provider haftet gem. den gesetzlichen Bestimmungen
a.) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
b.) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
c.) im Umfang einer vom Provider übernommenen Garantie, sowie
d.) bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.
17.2. Bei in sonstiger Weise fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften der Provider und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf (im Folgenden „Kardinalspflicht“ genannt).
17.3. Unbeschadet der Regelung in Ziffer 17.1, ist die Haftung des Providers bei einer leicht oder normal fahrlässigen, durch den Kunden nachgewiesenen Verletzung einer Kardinalspflicht für alle in dasselbe Vertragsjahr fallenden Schadensereignisse nach der folgenden Maßgabe betragsmäßig beschränkt:
a.) Die maximale Haftungssumme pro Vertragsjahr beträgt 100% der im Jahr des Schadenereignisses durch den Kunden gezahlten Vergütung, maximal jedoch 100.000 Euro.
b.) Wenn die Haftungshöchstgrenze in einem Vertragsjahr nicht ausgeschöpft wird, erhöht dies nicht die Haftungshöchstgrenze für das folgende Vertragsjahr. Vertragsjahr im vorstehenden Sinne sind jeweils die ersten zwölf Monate ab dem Bereitstellungszeitpunkt gemäß Einzelauftrag sowie jeder nachfolgende Zwölf-Monats-Zeitraum.
17.4. Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
17.5. Vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 17.1 haftet der Provider nicht für den Verlust von Kundendaten, wenn der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen gemäß Ziffer 10.3 durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Kundendaten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
17.6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Providers sowie für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Providers. 17.7. Für Telekommunikationsleistungen bleiben die Haftungsbeschränkungen gemäß § 44a TKG unberührt.
17.8. Soweit der Service unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird, übernimmt der Provider keine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung des Service resultieren, es sei denn, es handelt sich um grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ist auch im Falle der unentgeltlichen Bereitstellung des Service nicht ausgeschlossen.
18. Laufzeit, Kündigung
18.1. Soweit nicht abweichend vereinbart, wird der Vertrag über den jeweiligen Einzelauftrag für die Dauer von 12 Monaten (Vertragsjahr) geschlossen und tritt mit der Einigung über die Einzelbestellung in Kraft.
18.2. Soweit nicht abweichend vereinbart, kann der Einzelauftrag von beiden Parteien jederzeit schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Vertragsjahres ordentlich gekündigt werden. Wird er nicht zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 12 Monate. Eine Kündigung des Einzelauftrags beinhaltet zugleich eine Kündigung des Benutzerkontos und ggf. aller für Endkunden des Kunden bereitgestellten Benutzer zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Alle anderen, im Zusammenhang mit dem Einzelauftrag und den vorliegenden Nutzungsvereinbarungen stehenden Vereinbarungen des Vertragsverhältnisses, insbesondere das SLA, gelten als zum selben Zeitpunkt beendet. Die AVV endet zum selben Zeitpunkt, nicht jedoch solange noch Kundendaten im Einflussbereich des Providers liegen (s. 14.3).
18.3. Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn eine Partei die in diesen Nutzungsbedingungen und dem gesamten Vertragsverhältnis ausdrücklich geregelten Pflichten grob verletzt, sowie insbesondere dann, wenn
a.) die andere Partei die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt hat oder dies in den kommenden 14 Kalendertagen beabsichtigt;
b.) die Eröffnung des Insolvenzverfahrens von Dritten beantragt worden ist;
c.) die andere Partei auf Grund von Zahlungsschwierigkeiten die Zahlungen einstellen muss;
d.) gegen die andere Partei im zeitlichen Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten Maßnahmen zur Befriedigung von Drittgläubigeransprüchen getroffen wurden; oder
e.) die andere Partei im zeitlichen Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten Vereinbarungen zur Befriedigung von Drittgläubigeransprüchen zugestimmt hat.
18.4. Ein wichtiger Grund, der den Provider zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt ferner dann vor, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung gemäß Ziffer 12 in Verzug ist, oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der die Vergütung für die letzten zwei Monate vor Ausspruch der Kündigung erreicht. Der Provider kann im Falle einer durch den Kunden verschuldeten außerordentlichen Kündigung einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50% der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen monatlichen Grundgebühr verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens, dem Provider der Nachweis eines höheren Schadens, vorbehalten.
18.5. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses enden zugleich automatisch alle betreffenden Berechtigungen und Registrierungen des Kunden.
19. Pflichten bei und nach Beendigung des Einzelauftrags
19.1. Der Provider wird die Kundendaten einen Monat nach Beendigung des Einzelauftrags von allen Systemen des Providers löschen, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Der Kunde ist verpflichtet, die Kundendaten rechtzeitig vor Beendigung des Einzelauftrags, bzw. Ablauf der vorgenannten Frist, eigenverantwortlich zu exportieren und zu sichern. Auf Wunsch des Kunden wird der Provider den Kunden gegen Vergütung hierbei unterstützen.
19.2. Der Provider wird sich im Falle der Beendigung des Einzelauftrags bemühen, den Kunden auf Wunsch bestmöglich gegen Vergütung bei der Umstellung auf einen anderen Dienstleister zu unterstützen. Details vereinbaren die Parteien in einer gesonderten Migrationsvereinbarung.
20. Schlussbestimmungen
20.1. Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
20.2. Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist München.
20.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird hierdurch die Geltung der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
Letztes Update: 3.5.2022